ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

TIME2DRIVE

Holzhausenweg 8, 61118 Bad Vilbel
E-Mail: info@timetwodrive.com
(nachfolgend „Auftragnehmer“)

gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1 Allgemeines

1.1
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Chauffeur- und Fahrdienstleistungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

1.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

1.3
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie in Textform getroffen wurden.

1.4
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

1a Verbindlichkeit dieser Bedingungen

1a.1
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1a.2
Spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

1a.3
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich in Textform bestätigt.

1a.4
Erklärungen nach Vertragsschluss bedürfen zur Wirksamkeit der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

1a.5
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1
Gegenstand sind Chauffeur- und Personenbeförderungsleistungen sowie die Bereitstellung gehobener Fahrzeuge.

2.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Buchung.

2.3
Die Leistung erfolgt sorgfältig und nach gesetzlichen Vorgaben.

2.4
Der Auftragnehmer bestimmt die Durchführung eigenverantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen korrekt und vollständig bereit.

 4 Vergütung

4.1
Die Vergütung erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder einer individuell in Textform vereinbarten Vergütung.

4.2
Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Stundenbasis, als Tagessatz oder auf Grundlage einer individuell vereinbarten Pauschale. Zusätzlich können gefahrene Kilometer gesondert berechnet werden.

4.3
Wartezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.4
Die Vergütung ist nach Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

4.6
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über 1.500 € netto ist vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu leisten. Die restliche Vergütung ist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.

5 Preise und Zahlungsmodalitäten

Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß Preisliste von TIME2DRIVE, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschüsse und Teilabrechnungen zu verlangen.

Bei Kreditkartenzahlung kann eine Gebühr von bis zu 5 % erhoben werden.

6 Preisänderungen

Preisänderungen aufgrund steigender Betriebs- oder Kraftstoffkosten bleiben vorbehalten.

Bei einer Kraftstoffsteigerung von mehr als 10 % erfolgt eine Nachverhandlung. Scheitert diese binnen 14 Tagen, kann der Vertrag beendet werden.

7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1
Die Vertragsdauer wird individuell vereinbart.

7.2
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3
Daten sind nach Vertragsende zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Pflichten bestehen.

8 Haftung

8.1
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

8.3
Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4
Bei vertragswidriger Nutzung haftet der Auftraggeber unbeschränkt.

8.5
Fahrzeuge werden grundsätzlich wie vereinbart bereitgestellt.

8.6
Der Einsatz gleichwertiger Ersatzfahrzeuge ist zulässig.

8.7
Bei Einsatz einer niedrigeren Fahrzeugklasse kann eine angemessene Preisminderung erfolgen.

8a Stornierung und Ausfallhonorar

8a.1 Allgemeines
Eine Stornierung ist jederzeit vor Leistungsbeginn in Textform möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.

8a.2 Stornierungsfristen

Bis 72 Stunden vor Leistungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.

Bei Stornierungen innerhalb von 72 Stunden vor Leistungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet.

Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Leistungsbeginn werden 75 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet.

Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt wird der volle Auftragswert (100 %) berechnet.

8a.3 Anfahrt

Erfolgt die Stornierung nach bereits begonnener Anfahrt des Fahrers, wird der volle Auftragswert berechnet.

8a.4 Großaufträge

Bei Aufträgen mit erhöhtem Dispositions- und Kapazitätsaufwand, insbesondere ab einem Auftragswert von über 3.000 € netto oder bei mehrtägigen Einsätzen, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
  • 7 Tage bis 72 Stunden: 50 %
  • 72 bis 24 Stunden: 75 %
  • unter 24 Stunden: 100 %

8a.5 Sonderregelungen

Für Großveranstaltungen, Messen oder individuell vereinbarte Leistungen können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

8a.6 Gesetzliche Rechte

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8a.7 Schadensnachweis

Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8a.8 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.

8a.9 Verschiebung

Bei vorübergehenden Hindernissen kann einvernehmlich eine Terminverschiebung vereinbart werden.

9 Kreditwürdigkeit und Insolvenz

Bei wesentlicher Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Insolvenz kann der Auftragnehmer ebenfalls zurücktreten.

10 Textform

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

12 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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